‼️ Das Bundesverfassungsgericht lehnt einstweilige Anordnung zum STOPP der Nachweispflicht im Gesundheitswesen ab‼️

Folgende Aussage des Bundesverfassungsgerichts sind bemerkenswert: „Kommen Betroffene der ihnen in § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG auferlegten Nachweispflicht nach und willigen in eine Impfung ein, löst dies körperliche Reaktionen aus und kann ihr körperliches Wohlbefinden jedenfalls vorübergehend beeinträchtigen. Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können. […]