KVWL Telegramm ist ein Informationsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe: Es erreichen uns zahlreiche Anfragen unserer Mitglieder, ob Zugangsbeschränkungen zu Praxen von Vertragsärzten/-psychotherapeuten, wie z.B. über die Anwendung der 3G-Regel, zum Schutz des Praxispersonals oder auch der Patienten zulässig sind.
Der Wunsch einer Zugangsbeschränkung über die Anwendung der 3G-Regel in Praxen von Ärzten bzw. Psychotherapeuten kollidiert jedoch mit dem Rechtsanspruch der gesetzlich Versicherten auf einen uneingeschränkten, bedingungsfreien Zugang zu einer ärztlichen/-psychotherapeutischen Behandlung, der auch in Zeiten der Corona-Pandemie besteht.Konkret heißt das: Vertragsärzte/-psychotherapeuten können die Behandlung von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversi–
cherung nicht von der Einhaltung der 3G-Regel abhängig machen. Allerdings ist es vertretbar, Patienten, die nicht geimpft oder genesen sind und ohne einen Test in die ärztliche- bzw. psychotherapeutische Praxis kommen möchten, bestimmte Pra–
xiszeiten anzubieten, um andere Patienten nicht zu gefährden.
Diese Termine müssen genauso zeitnah wie die der übrigen Patienten vergeben werden.
Wir hoffen, Ihnen hiermit eine praktikable Lösung anbieten zu können.
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