ÄrztekammerZugang zur Praxis: Keine Beschränkung durch 3G-Regel möglich

KVWL Telegramm ist ein Informationsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe: Es erreichen uns zahlreiche Anfragen unserer Mitglieder, ob Zugangsbeschränkungen zu Praxen von Vertragsärzten/-psychotherapeuten, wie z.B. über die Anwendung der 3G-Regel, zum Schutz des Praxispersonals oder auch der Patienten zulässig sind.
Der Wunsch einer Zugangsbeschränkung über
die Anwendung der 3G-Regel in Praxen von Ärzten bzw. Psychotherapeuten kollidiert jedoch mit dem Rechtsanspruch der gesetzlich Versicherten auf einen uneingeschränkten, bedingungsfreien Zugang zu einer ärztlichen/-psychotherapeutischen Behandlung, der auch in Zeiten der Corona-Pandemie besteht.Konkret heißt das: Vertragsärzte/-psychotherapeuten können die Behandlung von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversi
cherung nicht von der Einhaltung der 3G-
Regel abhängig machen. Allerdings ist es vertretbar, Patienten, die nicht geimpft oder genesen sind und ohne einen Test in die ärztliche- bzw. psychotherapeutische Praxis kommen möchten, bestimmte Pra
xiszeiten anzubieten, um andere Patienten
nicht zu gefährden.
Diese Termine müssen ge
nauso zeitnah wie die der übrigen Patienten vergeben werden.
Wir hoffen, Ihnen hiermit eine praktikable Lö
sung anbieten zu können.

https://www.kvwl.de/mediathek/telegramm/pdf/telegramm_114_2021_09_17.pdf

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