3G-Regelung für Arztpraxen wird vorerst vom Sozialministerium BW ausgesetzt

Laut den Regelungen des neuen Infektionsschutzgesetzes müssten in Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher ab heute einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen – unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. Die Arbeitgeber müssen die Testergebnisse dokumentieren und alle zwei Wochen an die zuständige Behörde melden (Paragraf 28b Absatz 3 Infektionsschutzgesetz). Details hierzu legt der jeweilige Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) fest.
https://www.aerztekammer-bw.de/news/2021/2021-11/testnachweis-praxispersonal-neu/index.html

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