Soll der Gastronomie nun gänzlich der Garaus gemacht werden oder werden die Nicht-Geboosterten tatsächlich bereit sein, vor dem Restaurant-Besuch stets einen Test zu machen? Bund und Länder haben sich bei ihren Beratungen auf eine 2G-plus-Regelung für die Gastronomie geeinigt. Zutritt zu Restaurants, Kneipen, Bars und Cafés haben dann nur noch doppelt Geimpfte und Genesene mit einem aktuellen Test. Die sogenannte 2G plus-Regel gilt demnach bundesweit und unabhängig von der lokalen Inzidenz. Ausgenommen von der Testpflicht sind geboosterte Personen ab dem Tag ihrer Auffrischungsimpfung. Wer weder Impf- noch Genesenennachweis erbringen kann, bleibt der Zutritt in gastronomische Betriebe gänzlich verwehrt.