Rauswurf von Anwalt und Mandant aus Dresdner Amtsgericht war rechtswidrig: Oberlandesgericht hebt Urteil auf!

„Maskenverweigerer fliegen aus Prozess“ titelte die Sächsische Zeitung schadenfroh und die Vize-Gerichtspresidentin wurde gleichzeitig für ihre „Zivilcourage“ gelobt: „Verteidiger Jens Lorek nennt Masken Folterinstrumente. Die neue Vizepräsidentin des Dresdner Amtsgerichts macht das Theater jedoch nicht mit.“ Dumm nur: Sowohl der Angeklagte, als auch der Verteidiger Jens Lorek, für die FREIEN SACHSEN in Dresden aktiv, verfügten über entsprechende Masken-Befreiungsatteste. Die wurden von der Richterin in ihrem politischen Urteilsspruch (der Einspruch gegen den Strafbefehl wurde nach dem Rauswurf verworfen) aber einfach ignoriert.

Das OLG Dresden hat dieses Urteil mit Beschluss vom 6. Januar 2022 (1 OLG 23 Ss 701/21) nun aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung zurückgewiesen. Manchmal – leider immer seltener – funktioniert der Rechtsstaat dann eben doch. Mal sehen, ob die Mainstreammedien auch dieses Urteil erwähnen, nachdem sie über den Rauswurf groß berichtet haben.

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