Letzte Woche wurde der Genesenenstatus vom RKI ohne Vorwarnung bundesweit von sechs auf drei Monate verkürzt. Im Bundestag gilt er aber weiterhin für sechs Monate. Eine unfassbare Extrawurst, die Folgen haben wird. Eine Sonderregel für Politiker sorgt für Unverständnis. Wer sich mit dem Corona-Virus infiziert hat, gilt nur noch für drei Monate als genesen. Im Plenarsaal des Deutschen Bundestages gilt der Genesenenstatus hingegen auch weiterhin sechs Monate. Darüber berichtete zunächst Zeit-Online. Ein Parlamentssprecher sagte dem Nachrichtenportal, dass die Allgemeinverfügung, die die Corona-Regeln im Bundestag festlegt, auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verweise. In dem Bericht heißt es: „Zum Zeitpunkt des Erlasses der Allgemeinverfügung sah diese den Zeitraum von 28 Tagen bis sechs Monate nach Infektion vor, der weiterhin gilt.“