Freispruch: Kein Gebrauch eines unrichtigen Maskenattests!

1.02.2022 · Gestern war Dr. Walter Weber als Zeuge geladen beim Amtsgericht Stuttgart Bad-Cannstatt. Der Strafbefehl von 3.000,- € wegen des Gebrauchs eines angeblich unrichtigen Maskenattests von Dr. Walter Weber, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben!
Die Angeklagte, vertreten durch die Anwältin Beate Bahner, wurde freigesprochen, die Kosten des Strafverfahrens und des Sachverständigen, der als Rechtsmediziner noch nicht einmal wusste, wie die von ihm geforderte Sauerstoff- und Blutgasanalyse durchgeführt werden müsste, trägt die Staatskasse.Die Staatskasse – und damit wir Steuerzahler – trägt ferner die Kosten für 6 bewaffnete Polizisten, die von 10 bis 16 Uhr vor dem Verhandlungssaal jedes Mal nach einer Verhandlungsunterbrechung die Taschen und Besucher kontrollierten wie bei einem Terrorprozess.
Hier ein kurzes Video dazu: https://www.youtube.com/watch?v=50aaZqM4Zx8

 

 

 

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