🔷Damoklesschwert: Die Internationalen Gesundheitsvorschriften🔷

Grundlage für die weltweite Einigkeit unter den Ländern von Anbeginn der Pandemie – TEIL 1

Viele mögen sich – wie ich – gewundert haben, wie es kommt, dass zu Beginn der Pandemie weltweit alle Länder in großer Einigkeit dieselben Einschätzungen und Maßnahmen vertraten. Im Rahmen meiner Recherche stieß ich auf die Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO (International Health Regulations, IHR) (https://www.who.int/publications/i/item/9789241580410) aus dem Jahr 2005. Sie traten im Jahr 2007 in Kraft und wurden von 196 Staaten unterzeichnet.Die Unterzeichnerstaaten verpflichteten sich, die Regelungen der IHR in nationales Recht umzusetzen. Dies geschah in Deutschland (größtenteils von der Öffentlichkeit unbemerkt) im Jahr 2007 mit dem Gesetz zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (G-IGV) (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IGV/Gesetz_IGV_de-en.pdf?__blob=publicationFile) vom 20.7.2007, und der IGV- Durchführungsverordnung vom 21.3.2013 (https://www.gesetze-im-internet.de/igv-dg/IGV-DG.pdf). Beide wurden mit Zustimmung des Bundesrates erlassen und traten gemeinsam am 29.3.2013 in Kraft.

DieIHR beinhalten umfangreiche Verpflichtungen der Unterzeichnerstaaten, für Überwachungs-, Bewertungs- und Mitteilungsressourcen sowie Maßnahmemechanismen zu sorgen, die dann in Maßnahmen und Aktivitäten münden, wie wir sie heute in der Pandemie erleben.

Innerhalb von 5 Jahren nach in Kraft treten der IHR – also bis 2012 – waren die Staaten verpflichtet, entsprechende Analysen zu erstellen und Ressourcen und Mechanismen zu schaffen. Interessant ist, dass zu diesem Zeitpunkt die

👉 Risikoanalyse Modi-SARS (Bundestagsdrucksache 17/1251 v. 3.1.2013, S. 55 ff (https://dserver.bundestag.de/btd/17/120/1712051.pdf)) durchgeführt wurde (In der Einleitung zur Risikoanalyse wurde über die IHR kein Wort verloren).

Interessanterweise wird bereits in Art. 5 des Gesetz zu den IGV folgendes geregelt:

„Artikel 5
Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte

👉der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes),
👉der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes),
👉des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und
👉der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 2 des Grundgesetzes) eingeschränkt. Diese Grundrechte können auch durch die Rechtsverordnungen nach Artikel 4 eingeschränkt werden.“

Die „Rechtsverordnungen nach Artikel 4“ beinhalten bereits dort Ermächtigungen des Gesundheitsministeriums in Konsultation mit anderen Ministerien Verordnungen zur Durchführung der IHR zu erlassen und wesentliche Grundrechte einzuschränken:

Verpflichtungen können beispielsweise umfassen :

👉Ziffer 4. Verpflichtung von Reisenden, bei Ankunft oder Abreise Informationen über Zielort und Reiseroute zu geben (Artikel 23 Abs. 1 Buchstabe a IHR) und
👉Verpflichtung von Beförderern entsprechende Daten zu erheben, zu speichern und an die zuständige Behörde zu
übermitteln, damit zum Zweck des Gesundheitsschutzes mit Reisenden Kontakt aufgenommen werden kann,
👉5. Verpflichtung von Reisenden, Gesundheitsdokumente vorzulegen (Artikel 35, 36 IHR),
👉6. Verpflichtung von Reisenden bei Ankunft und Abreise eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen (Artikel 23 Abs. 1 Buchstabe a Ziffer iii, Abs. 2 IHR),…

Diese Gesetze zeigen doch, dass die entsprechenden Planungen bereits relativ lange bestehen und dass auch die Maßnahmen schon seit 2013 in unsere nationale Rechtsordnung übernommen wurden

❗️FAZIT: Es ist alles von langer Hand geplant❗️
❗️ Das Damoklesschwert hing schon seit 2013 über uns und man wartete nur auf eine Gelegenheit, es fallen zu lassen❗️

Kanal Rechtsanwältin Dr. Brigitte RöhrigTelegram
(https://t.me/RA_Roehrig)Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
Infos über Arzneimittelrecht, interessante Aspekte des deutschen und europäischen Gesundheits(politik)rechts und andere Bereiche

Telegram
(https://t.me/RA_Roehrig) Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
Infos über Arzneimittelrecht, interessante Aspekte des deutschen und europäischen Gesundheits(politik)rechts und andere Bereiche

Comments are closed.