Im Moment empfehle ich, abzuwarten und einen kĂŒhlen Kopf zu bewahren. Noch ist die allgemeine Impfpflicht in Form der Vorlage eines Impfnachweises nicht eingefĂŒhrt, noch gibt es keine BuĂgelder, noch können wir deshalb ĂŒberhaupt nicht reagieren. Es liegt lediglich ein erster Gesetzentwurf vor, der eine Nachweispflicht der Corona-Impfung fĂŒr alle Erwachsenen ab 18 Jahren vorsieht.
Das Gesetz soll erst zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten – und bereits ein gutes Jahr spĂ€ter, am 31. Dezember 2023 wieder auĂer Kraft treten.
Der Gesetzentwurf sieht allerdings keine Impfplicht vor, sondern nur eine Nachweispflicht ĂŒber die Impfung â vermutlich digitalisiertâŠ. Ausgenommen vom Impfnachweis sind Schwangere und Personen, bei denen eine Impfung kontraindiziert ist. Niemand wird also zwangsgeimpft oder gar von Polizei oder Soldaten abtransportiert und mit Waffengewalt oder gegen seinen Willen Zwang geimpft.
Es droht allenfalls ein BuĂgeld in Höhe von maximal 2.500,- âŹ.
Auch hier muss abgewartet werden, ob und wie schnell der fehlende Nachweis ĂŒberprĂŒft und dann ĂŒberhaupt mit einem BuĂgeld sanktioniert wird! Im Falle eines BuĂgeldbescheids muss in jedem Fall binnen zwei Wochen per Fax oder Brief der Einspruch dagegen bei der zustĂ€ndigen Behörde eingegangen sein, sonst wird das BuĂgeld rechtskrĂ€ftig.
Wenn jedoch Millionen nicht geimpfte BĂŒrger BuĂgelder erhalten und sich hiergegen wehren, dann werden etwaige Gerichtstermine vermutlich erst in vielen Monaten oder sogar erst in ein oder zwei Jahren anberaumt. Dann wird die Frage der VerfassungsmĂ€Ăigkeit der Impfpflicht fundamental vor den Gerichten geklĂ€rt werden mĂŒssen.
Ich bin jedoch sicher, dass in diesem Jahr keine BuĂgelder verhĂ€ngt werden, es gilt also auch hier, abzuwarten und einen kĂŒhlen Kopf zu bewahren.
Eine Beratung durch mich zum jetzigen Zeitpunkt wĂ€re daher unnötiges Geld. Freilich werden darĂŒber hinaus im Falle der EinfĂŒhrung einer Impfpflicht (diese ist derzeit noch nicht beschlossen!!) viele AnwĂ€lte hiergegen vorgehen und freilich wird es auch Verfassungsbeschwerden geben. Warten Sie also wirklich ab und lassen Sie sich nicht verĂ€ngstigen!
Ich habe am 27.12.2021 ein Rechtsgutachten zur Strafbarkeit der Corona-Impfung (https://beatebahner.de/lib.medien/Rechtsgutachten%20RAin%20Bahner%20Strafbarkeit%20nach%2095%20AMG%20durch%20Impfung%2C%20korr.%2027.12.2021.pdf) erstellt, dieses finden Sie auf meiner Homepage. Es könnte hilfreich sein, Sie können es gerne verwenden und weiterleiten, wie alle meine Dokumente auf meiner Homepage.
Das Wichtigste ist nach meiner EinschĂ€tzung eine enge Vernetzung mit Gleichgesinnten und Betroffenen. Gemeinsam sind wir stark, nur durch gemeinsame AktivitĂ€ten können wir etwas bewirken. Wir sind viel mehr, als wir denken! Also finden Sie diese Menschen, vor allem bei sich vor Ort und in beruflichen und sozialen Netzwerken und unterstĂŒtzen Sie sich gegenseitig, dies hier ist leider kein Sprint, sondern ein Marathon!
Viele kostenlose Infos finden Sie nicht nur in meinem Buch âCorona-Impfung: Was Ărzte und Patienten unbedingt wissen solltenâ, das auch kostenlos als EBook erhĂ€ltlich ist, sondern auch auf meiner Homepage unter www.beatebahner.de und auf meinen Telegramkanal unter https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner.
Weitere kostenlose AuskĂŒnfte per Email und Telefon kann ich leider aufgrund der enormen Anzahl von Anfragen nicht erteilen, wofĂŒr Sie sicherlich VerstĂ€ndnis haben.
đ„ Beate Bahner, FachanwĂ€ltin fĂŒr Medizinrecht
Autorin des Buches „Corona-Impfung: Was Ărzte und Patienten unbedingt wissen sollten (https://www.buchkomplizen.de/index.php?lang=0&cl=search&searchparam=Beate+bahner+Corona-Impfung)“
Mitglied der AnwĂ€lte fĂŒr AufklĂ€rung
Meine Homepage:
www.beatebahner.de