Laut den Regelungen des neuen Infektionsschutzgesetzes müssten in Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher ab heute einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen – unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. Die Arbeitgeber müssen die Testergebnisse dokumentieren und alle zwei Wochen an die zuständige Behörde melden (Paragraf 28b Absatz 3 Infektionsschutzgesetz). Details hierzu legt der jeweilige Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) fest.
https://www.aerztekammer-bw.de/news/2021/2021-11/testnachweis-praxispersonal-neu/index.html