PCR-Test positiv – was muss man wissen/tun?

Ich beziehe mich hier auf das Gutachten zu PCR-Tests von der Rechtsanwältin Beate Bahner. Danach erscheint es sinnvoll, bei einem positiven PCR-Test Folgendes abzuklären: Ein PCR-Test ist lt. RKI nämlich wirklich nur dann positiv, wenn auch
1.) eine Anzüchtbarkeit (Vermehrung) der Viren aus der klinischen Testprobe in Zellkultur erfolgreich durchgeführt werden konnte. (Das ist lt. RKI methodisch aufwendig, dauert mehrere Tage und erfordert für SARS-CoV-2 in Deutschland ein Labor der biologischen Sicherheitsstufe 3.)
2.) und wenn ein systematischer Vergleich der Genomlasten vorgenommen wurde.3.) Die erfolgreiche Durchführung der Punkte 1.) und 2.) ergeben lt. RKI jedoch lediglich eine „Einschätzung“ einer möglichen Ansteckungsfähigkeit. Lt. RKI ist darüber hinaus zwingend durch weitere Ausschlussdiagnostik auszuschließen, dass ein Patient mit Symptomen nicht an anderen Influenzaviren, etwa Grippe oder Rhinovirus erkrankt ist. Denn der PCR-Test allein kann Corona-Viren nicht von anderen Influenza-Viren unterscheiden. Dazu ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, bei der der Arzt den Patienten anhand seiner Symptome diagnostiziert.
Vorher darf keine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen, denn das Ergebnis des PCR-Test ist bis dahin bestenfalls unbestimmt.
Es ist davon auszugehen, dass die Schritte 2.) und 3.) bisher in der Regel so gut wie nie durchgeführt wurden. Somit wurde von den Laboren vermutlich millionenfach gegen die Meldepflicht verstoßen und falsche positive PCR-Testergebnisse gemeldet. In ihrem Rechtsgutachten kommt Frau Bahner zu dem Schluss, dass es massive Gesetzesverletzungen der beteiligten Institutionen gibt und dass man entsprechende Anzeigen gegen die Labore stellen kann.

Zitat: „Dies wird von nun an konsequent geschehen müssen, um den millionenfachen Verstoß gegen die Meldepflicht ab sofort ein Ende zu setzen.“
Im Vorfeld wäre es natürlich wichtig, bei den Laboren formal anzufragen, ob sie die o.g. Punkte abgearbeitet haben (für ein Schreiben evtl. Anwalt einschalten). Die hier angesprochene Thematik findet man im Gutachten von Frau Bahner auf den Seiten 8, 9, 10, 27, 28ff.
Meine Einschätzung: Wenn das viele machen, könnten die Inzidenzen bald bedeutungslos werden. Es liegt also an euch allen, der Pandemie zu einem Ende zu verhelfen.
Link zum Rechtsgutachten von Frau Beate Bahner:
https://beatebahner.de/lib.medien/Rechtsgutachten%20Beate%20Bahner%20zur%20Untauglichkeit%20des%20PCR-Tests%281%29.pdf

Comments are closed.