Folgende Aussage des Bundesverfassungsgerichts sind bemerkenswert: „Kommen Betroffene der ihnen in § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG auferlegten Nachweispflicht nach und willigen in eine Impfung ein, löst dies körperliche Reaktionen aus und kann ihr körperliches Wohlbefinden jedenfalls vorübergehend beeinträchtigen. Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können. Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel. Allerdings verlangt das Gesetz den Betroffenen nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen. Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein.“
👉 Das Bundesverfassungsgericht nimmt also sogar den Tod durch Impfung einfach in Kauf!! Das Bundesverfassungsgericht empfiehlt, man könne ja den Job wechseln, wenn man nicht durch die Impfung sterben will….
⁉️ Zynischer dürfte es kaum gehen!
Das Bundesverfassungsgericht weiter:
Hochaltrige Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen, einem geschwächten Immunsystem oder mit Behinderungen (vulnerable Gruppen) wären dann in der Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einer deutlich größeren Gefahr ausgesetzt, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren und deshalb schwer oder gar tödlich zu erkranken. Nach der weitgehend übereinstimmenden Einschätzung der angehörten sachkundigen Dritten ist davon auszugehen, dass COVID-19-Impfungen einen relevanten – wenngleich mit der Zeit deutlich nachlassenden – Schutz vor einer Infektion auch mit Blick auf die Omikronvariante des Virus bewirken.
⁉️ Wenn also die Impfung angeblich schützt, warum kann sich dann nicht jeder nach eigener Entscheidung impfen lassen und schützen?
Seit wann muss ich mich behandeln lassen, damit ein Dritter geschützt ist?
Warum muss ich auf Schokolade verzichten, damit mein Nachbar seinen Diabetes in den Griff bekommt?
👉 Oder bestätigt das Gericht hiermit implizit, dass die Impfung doch nicht wirkt und schützt?
Denn beides geht ganz offensichtlich nicht: Entweder die Impfung schützt – dann sind die ängstlichen und vulnerablen Patienten bestens geschützt und können für sich sorgen. Oder die Impfung schützt nicht! Dann ist sie niemals indiziert, eine Impfnachweispflicht verstößt gegen alle rechtsstaatlichen Prinzipien, die im Grundgesetz verankert sind.
Die Absurdität und Widersprüchlichkeit dieser Argumentation unseres höchsten Gerichts ist offensichtlich und beschämend!
👉 Das Bundesverfassungsgericht hat meinen Respekt nicht mehr. Es ist seiner nicht würdig.
Jeder Student im dritten Semester hätte besser argumentiert. Es ist eine rechtliche Schande.
Ich bin nach 27 Jahren Anwaltstätigkeit fassungslos.
Es wird Zeit für eine Fortschreibung des Buches „Furchtbare Juristen (https://www.amazon.de/Furchtbare-Juristen-unbew%C3%A4ltigte-Vergangenheit-deutschen/dp/3893202692/ref=sr_1_1?crid=1Y5NVXV2WHO8L&keywords=furchtbare+juristen+ingo+m%C3%BCller&qid=1644574512&sprefix=furchtbar%2Caps%2C110&sr=8-1)“ von Ingo Müller über die schändliche Justiz, die Ausgrenzung und Diskriminierung verschiedener gesunder und redlicher Bevölkerungsgruppen, insbesondere der Juden im Dritten Reich.
Die Deutschen und alle Richter, die diese erneute Diskriminierung so skrupellos mittragen, sollten sich schämen schämen schämen!
🟥 Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht
Autorin des Buches „Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten (https://www.buchkomplizen.de/index.php?lang=0&cl=search&searchparam=Beate+bahner+Corona-Impfung)“
Mitglied der Anwälte für Aufklärung
Mein Telegramkanal:
https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner
Meine Homepage:
www.beatebahner.de
www.bundesverfassungsgericht.de (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-012.html)
Bundesverfassungsgericht – Presse – Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der „einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht“ nach § 20a Infektionsschutzgesetz
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen