Nach Erachten von Rechtsanwalt Dr. Brunner hält die 3G Regel am Arbeitsort rechtlich nicht. Die Verordnung bestimmt nur, dass der Betreiber einer Betriebsstätte nur ermächtigt (jedoch nicht berechtigt!!!) ist, den 3G Nachweis zu kontrollieren. Abgesehen davon, dass diese Verordnung gegen die Grundrechte verstößt, weil sie weder evidenzbasiert, noch rechtlich begründet oder begründbar ist, müssen wir […]