Neue Corona-Verordnung regelt Besuch von Weihnachtsmärkten

Weihnachtsmarkt

Wer auf einem Weihnachts- oder Herbstmarkt essen oder trinken will, der muss geimpft, genesen oder getestet sein. Das hat die Landesregierung beschlossen. Entsprechende Änderungen sind am Freitag in einer aktualisierten Corona-Verordnung in Kraft getreten. Auch für die Nutzung von Fahrgeschäften soll 3G gelten.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind den Angaben zufolge davon ausgenommen. Wer nur über die Märkte bummeln wolle, braucht analog zu den Regelungen in Innenstädten keinen Nachweis, heißt es in der Verordnung. Eine Maskenpflicht gilt nicht – außer in geschlossenen Buden, Verkaufs- und Sanitärräumen.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Neue-Corona-Verordnung-regelt-Besuch-von-Weihnachtsmaerkten,weihnachtsmaerkte366.html

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