Neue Corona-Verordnung regelt Besuch von Weihnachtsmärkten

Weihnachtsmarkt

Wer auf einem Weihnachts- oder Herbstmarkt essen oder trinken will, der muss geimpft, genesen oder getestet sein. Das hat die Landesregierung beschlossen. Entsprechende Änderungen sind am Freitag in einer aktualisierten Corona-Verordnung in Kraft getreten. Auch für die Nutzung von Fahrgeschäften soll 3G gelten.

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