1. Der EuGh untersteht dem Europarat
2. https://institut-trivium.org/verbot-von-zwangsimpfung/
Unabhängig davon:
Da die Mitarbeiter/Ärzte der Impfzentren, Praxen, Impfzelte und sonstigen Impfstationen sich nicht an den Punkt 7.3.1 halten und somit nicht sicherstellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht obligatorisch ist und dass niemand unter politischen, sozialen oder sonstigen Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht wünscht;
ist nicht legal, sondern illegal.
Richtig von dir ist, daß das EuGh es allerdings nicht generell gesagt hat, sondern sich nur dem Europara beugen muß, sorry.
https://institut-trivium.org/verbot-von-zwangsimpfung/