‼️ Entscheidung des Arbeitsgerichts Dresden zur Nachweispflicht im Gesundheitswesen!

👉 Arbeitgeber darf nicht einfach freistellen, wenn Nachweis nach § 20a IfSG nicht erfüllt ist! Nur das Gesundheitsamt darf Beschäftigungsverbote aussprechen.
Hier eine erfreuliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Dresden für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen! 👇👇👇

🟥 Anmerkung BB: Ich selbst mache kein Arbeitsrecht, bei vergleichbaren Fällen bitte einen Kollegen unter www.afaev.de finden!

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