Das Ende eines Impf-Märchens: 95,6 Prozent der Omikron-Infizierten sind geimpft

Das Robert-Koch-Institut auf Seite 14 seines aktuellen Wochenberichts (vom 30.12.2021) eine sensationelle Tatsache auf: 95,6 % der positiv auf die Omikron-Variante Getesteten, bei denen der Impfstatus bekannt war, hatten den Status „vollständig geimpft“! Mehr noch: 27 % der „vollständig Geimpften“ hatten zusätzlich sogar noch eine Booster-Impfung erhalten. Nur 186 von insgesamt 4.206 registrierten Fällen mit bekanntem Impfstatus waren ungeimpft. Ein wichtiges Detail angesichts des allgemeinen Fehlens verläßlicher Zahlen: Das RKI korrigierte die Zahl der Ungeimpften später auf 1.097. Angeblich, weil Fälle nachgemeldet wurden. Offenbar waren jedoch in den Nachmeldungen keine geimpften Erkrankten aufgeführt, was ebenfalls merkwürdig erscheint.Aber, keine Sorge; im RKI-Bericht heißt es weiter: „Für 6.788 Fälle wurden Angaben zu den Symptomen übermittelt, es wurden überwiegend keine oder milde Symptome angegeben. Am häufigsten wurde von Patientinnen und Patienten mit Symptomen Schnupfen (54 %), Husten (57 %) und Halsschmerzen (39 %) genannt. 124 Patientinnen und Patienten wurden hospitalisiert, vier Personen sind verstorben.“

Dazu die schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Doris v. Sayn-Wittgenstein: „Im Klartext: ‚Corona‘ ist derzeit keine Aufregung mehr wert. Warum die Regierungsparteien in Kiel am kommenden Montag im Landtag einen Antrag einbringen, wonach dennoch und weiterhin die Gefahr einer epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit in Schleswig-Holstein festgestellt werden soll (http://lissh.lvn.ltsh.de/cgi-bin/starfinder/0?path=lisshfl.txt&id=FASTLINKDOK&pass=&search=(DART%3d%28D%3bV%29+AND+WP%3d19+AND+DNR%2cKORD%2c1VNR%3d%283536%29)+AND+DID%3DK-139841&format=WEBDOKFL), ist nicht nachvollziehbar. Interessanterweise gesteht die Antragsbegründung inhaltlich sogar zu, daß die Impfungen, salopp ausgedrückt, nicht ‚der Burner‘ sind. Vielleicht nehmen die schleswig-holsteinischen Wähler dies zum Anlaß, einmal bei ihren Abgeordneten nachzufragen, wie lange sie noch mit Verboten, Einschränkungen und vor allen Dingen einem Druck zum Impfen traktiert werden sollen.“

1/2022
Doris v. Sayn-Wittgenstein MdL, 5.1.22

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