Das Verwaltungsgericht in Osnabrück hat die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert Koch-Institut (RKI) für verfassungswidrig erklärt.
In dem am Freitag veröffentlichten Beschluss wird der Landkreis Osnabrück dazu verpflichtet, dem Kläger einen sechs Monate umfassenden Genesenennachweis auszustellen.(Quelle 👉 rnd.de) https://t.me/RASattelmaier
Diese Entscheidung ist eine „Vollklatsche“ für das RKI und Lauterbach.
Denn der Begründung ist zu entnehmen, dass das Gericht umfangreich auf alle rechtlichen Gesichtspunkte hin den Anspruch geprüft hat.
Allein schon die Begründung, dass die Verkürzungen verfassungswidrig ist, ist für ein Verwaltungsgericht relativ unüblich und daher so beachtlich.
Hinzukommt aber auch, dass durch den Verweis auf die Internetseite des RKI das Bestimmtheitsgebot nicht erfüllt sei.
Der Hammer kommt aber zum Schluss: Das Gericht bemängelt, dass es für die Verkürzung keine „wissenschaftlich fundierte Grundlage“ gäbe. Damit dürfte es sich hierbei um die erste verwaltungsgerichtliche Entscheidungen handeln, die im Eilverfahren die wissenschaftliche Evidenz bemängelt.
Dieses Gericht, welches sich in der Coronazeit noch nicht wirklich hervorgetan hatte, hat wirklich seinen Job gemacht. Eine echte Hammerentscheidung der deutschen Rechtsprechung. Leider gilt dieser Beschluss zunächst nur für den Antragsteller und ist noch nicht rechtskräftig.
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