Nach dem Ablauf der Rechtsgrundlage für die Corona-Beschränkungen am 19. März drängen die meisten Regierungspolitiker auf einen „Basisschutz“. Der Staatsrechtswissenschaftler hält dies jedoch für ein „Schlagwort ohne jede juristische Aussagekraft“. Von Daniel Weinmann. „Erheblicher Eingriff in das Grundrecht auf Selbstbestimmung“.Nach dem Ablauf der Rechtsgrundlage für die Corona-Beschränkungen am 19. März drängen die meisten Regierungspolitiker auf einen reitschuster.de (https://reitschuster.de/post/impfpflicht-ex-verfassungsgerichtschef-hans-juergen-papier-schlaegt-alarm/)