❗️Verkürzung des Genesenenstatus verfassungswidrig❗️

Das Verwaltungsgericht in Osnabrück hat die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert Koch-Institut (RKI) für verfassungswidrig erklärt.

In dem am Freitag veröffentlichten Beschluss wird der Landkreis Osnabrück dazu verpflichtet, dem Kläger einen sechs Monate umfassenden Genesenennachweis auszustellen.

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