Aus dem Inhalt: .. Justizministerin Alma Zadic (informiert) am 09. Februar den Präsidenten des Nationalrats, Wolfgang Sobotka, „ … dass nach dem österreichischen Straf- und Zivilrecht medizinische Behandlungen nur mit Zustimmung der entscheidungsfähigen Patient:innen durchgeführt werden dürfen, unabhängig davon, ob diese volljährig, minderjährig oder Menschen mit Behinderungen sind.“ Was im Klartext heißt, mit der Impfpflicht verstößt die Regierung nicht nur gegen das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, sondern auch gegen das Strafrecht, in dem in § 110 steht: (1) Wer einen anderen ohne dessen Einwilligung, wenn auch nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft, behandelt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. .. Was aber hat Justizministerin Zadic, eine Grüne ebenso wie der irrlichternde Gesundheitsminister Mückstein, dazu bewogen, dem Parlamentspräsidenten eine derart vernichtende Stellungnahme zu übermitteln ? .. RJ
tkp.at (https://tkp.at/2022/02/18/die-justizministerin-sagt-unabsichtlich-die-impfpflicht-ab/)